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Mietvertrag: Diese Klauseln können Sie beruhigt ignorieren…

“Wird durch Bauarbeiten ein Wohnraum unbewohnbar, begnügt sich der Mieter mit dem Rest der Wohnung” - bei einer solchen Klausel klingelt bei den meisten Menschen sofort der Wecker. Aber ganz so schlimm müssen solche Klauseln nicht klingen, um rechtlich unwirksam zu sein. Leider nutzen sehr viele Vermieter Klauseln, die rechtlich total unwirksam sind - viele aus Unwissenheit. An Vertragsklauseln in Ihrem Mietvertrag sind Sie nicht gebunden, wenn diese gegen gültiges Gesetz verstoßen - in einem Streitfall wären diese Klauseln nichtig. Bei den folgenden Klauseln können Sie den Mietvertrag zwar unterschreiben, müssen sich allerdings nicht an diese Regelungen halten:

  • An Reparaturen in der Wohnung ist der Mieter verpflichtet, sich mit …% zu beteiligen.
  • Der Vermieter darf einen unterschiedlichen Maßstab für die Verteilung der Betriebskosten festlegen.
  • Bei einem länger als vierwöchigem Aufenthalt von nicht im Mietvertrag genannten Personen fällt ein Mietzuschlag von …% an.
  • Der Mieter bezahlt dem Vermieter eine unverzinsliche Kaution in Höhe von … Euro
  • Kosten und Abgaben, die mit dem Abschluss diesesMietvertrags verbunden sind, fallen zu Lasten des Mieters
  • Das Halten von Haustieren jeder Art ist nicht zulässig.
  • Die Wohnung darf nur mit Schuhen betreten werden, deren Absätze mindestens einen Durchmesser von … Millimeter haben (=keine Stöckelschuhe)

Einige davon sind noch an der Grenze, andere jedoch unfassbar: Sollten Sie dennoch in Ihrem neuen Mietvertrag solche Absätze vorfinden, sprechen Sie Ihren Vermieter darauf an, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden - ansonsten: einfach unterschreiben, Sie müssen sich schließlich nicht daran halten. Meist hat der Vermieter einfach nur eine Vorlage für den Mietvertrag herausgefischt und ist sich selbst über die Unwirksamkeit nicht bewusst.

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