Gartenpflege: Pflicht laut Mietvertrag
Wird im Mietvertrag ein zur Wohnung gehörender Garten erwähnt, sind Sie laut Mietvertrag dazu verpflichtet, diesen zu pflegen.
Je nachdem, wieviel Zeit Sie dafür aufbringen können, findet sich meist der eine oder andere Nachbar (meist Rentner), der Ihre Gartenpflege für kleinere “Nachbarschaftsbeträge” übernimmt und dafür sorgt, dass Ihr Garten ansprechend und gepflegt aussieht.
Befindet sich in Ihrer Umgebung kein Nachbar mit einem “grünen Daumen”, können Sie selbst einfach hin und wieder 30 Minuten in die Gartenpflege investieren. Meist kann der Garten mit wenigen Handgriffen (natürlich auch von der Fläche abhängig) ansehnlich gestaltet werden, indem man zB. schöne Rostenstöcke oder kleinere Blumen und Sträucher einpflanzt.














