Sanierung
Bei einer Sanierung (lateinisch, so viel wie “Heilung”) wird ein Gegenstand bzw. eine Struktur erneuert oder vervollständigt. Bezogen auf das Bauwesen bedeutet das die Renovierung bzw. Modernisierung eines Gebäudes (aber auch von mehreren).
Ziel einer Sanierung ist es, bereits vorhandene Mängel komplett zu beseitigen oder aber meist auch um den Wohnstandard (damit auch Miete usw.) zu erhöhen. Meist handelt es sich hierbei um die Altbausanierung, dh. die Sanierung von Gebäuden die älter als 50 Jahre sind. Typische Prozesse der Sanierung sind u.A.:
- Dachsanierung
- Energetische Sanierung (auch Fassadensanierung, Ziel: Heizkosten minimieren)
- Kellersanierung
- Fenstersanierung
- Betonsanierung
- Asbestsanierung
Meist wird vor Durchführung der Sanierung erst eine Untersuchung in Form eines Gutachtens durchgeführt um festzustellen, “wo wie was” gemacht werden muss.
Wird in einem Mietshaus saniert und ist es den Mietern dadurch nicht möglich, sich für diesen Zeitraum in der Wohnung aufzuhalten, muss hier der Vermieter entgegenkommen. Im Einzelfall entscheidet hier das Gericht - meist ist der Vermieter allerdings bereit gegen eine Abfindung den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen oder den Mietern eine andere Wohnung zu Verfügung zu stellen. IdR. steigt nach der Sanierung die Miete, da hierdurch der Lebensstandard erhöht wird.
Weiterführende Links:
=> Muster-Vorlage für “Abfindung bei Kündigung des Mietvertrags”








