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Mietvertrag

MietvertragIm Mietvertrag sind die Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter einer Mietsache geregelt, zB. Mietwohnung oder Mietshaus. Der Vermieter überlässt die Mietsache dem Mieter und verlangt dafür einen Mietzins, der monatlich im Voraus bezahlt wird.

Das Mietrecht wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. September 2001 aktualisiert, mit folgenden Neuerungen:

  • Es gibt nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag (keinen “einfachen Zeitmietvertrag” mehr). Im Zeitmietvertrag muss begründet werden, weshalb das Mietverhältnis befristet ist. Fehlt diese Angabe, gilt der Mietvertrag als unbefristet
  • Besondere Staffel- und Indexmieten: Hier wird die Miete automatisch erhöht bzw. einem speziellen Index angepasst.
  • Sollte der Mieter sterben, tritt automatisch der/die Lebenspartner/in in den Mietvertrag ein (auch bei nichtehelichen Lebenspartnern, in Gemeinschaft lebend)
  • Der Mieter hat auch dann ein Anrecht auf die Zinsen der Mietkaution, wenn der Vermieter diese zu einem höheren Zinssatz angelegt hat (als es üblich ist)
  • Der/die Mieter/in hat eine pauschale Kündigungsfrist von drei Monate (§ 573c Abs.1 BGB)

Ummelden24.de bietet in der Rubrik Downloads eine Mustervorlage für den Mietvertrag an, die kostenlos herunter geladen werden kann.



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