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Meldestelle

Umzug Lexikon / Ummelden-LexikonBeim Umzug werden Sie ganz sicher nicht an der Meldestelle (auch: “Einwohnermeldeamt” / “Einwohnermeldebehörde” / “Meldebehörde”, oder “Meldeamt“) vorbeikommen:

Sie sind laut Meldegesetz verpflichtet, der Einwohnermeldebehörde bzw. Meldestelle Ihren aktuellen Wohnsitz und damit auch Ihren Umzug mitzuteilen. Mit einer Ummeldung können Sie dies in kleineren Ortschaften auch im regionalen Rathaus (Amt für öffentliche Ordnung) regeln, üblicherweise jedoch direkt bei der Einwohnermeldebehörde.

Die Online-Ummeldung beim Meldeamt wird bisher nur von relativ wenigen Orten unterstützt bzw. läuft testweise. Ummelden24.de geht jedoch davon aus, dass in nicht ferner Zukunft der Großteil der Orte die Ummeldung via Internet ermöglichen wird.

Für die Ummeldung vor Ort benötigen Sie üblicherweise Ihren Personalausweis / Reisepass und den neuen Mietvertrag zum Nachweis des neuen Wohnsitzes.

Informationen zur Ummeldung bei der Meldestelle:



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