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Kfz ummelden

Beim Wohnungswechsel muss eine ordentliche Ummeldung Ihres Kraftfahrzeuges erfolgen (Pflicht!).
Die Kfz-Ummeldung erfolgt bei der örtlichen Zulassungsstelle.

Im Behördenverzeichnis finden Sie bundesweit alle Adressen und Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle (bundesweit).

Laut §27 der StVO (Straßenverkehrsordnung) muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden, wenn sich das Kfz dauerhaft in einem anderen Stadt- / Landkreis befindet.

Nach Ablauf der üblichen Frist von 4 Wochen sind zwar viele Zulassungsämter kulant - um auf der sicheren Seite zu sein sollte man das KfZ aber rechtzeitig ummelden, dafür die Nichterfüllung der Ummeldepflicht ein hohes Bußgeld auferlegt werden kann. Die Hansestadt Hamburg legt zB. für eine selbstverschuldete, nicht vorgenommene Kfz-Ummeldung ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro fest.

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