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Kaution

Umzug BerlinDie Mietkaution (auch: “Kaution“) dient als Absicherung für den Vermieter für den Fall, dass die Mieterin den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und zum Beispiel nach Auszug aus der Wohnung Beschädigungen da sind, die beim Einzug nicht vorhanden waren (Wohnungsübernahmeprotokoll).

Die Kaution muss ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt worden sein. Der Betrag der Mietkaution darf 3 Monatsmieten nicht übersteigen und kann in bis zu drei einzelnen Raten bezahlt werden.

Vermieter müssen die Mietkaution getrennt vom eigenen Vermögen separat bei der Bank anlegen und verzinsen. Beim einwandfreien Auszug aus der Wohnung erhält die Mieterin die Kaution inkl. Zinsen und Zinseszinsen zurück. Die Rückzahlung kann bis zu 60 Tage dauern, da dem Vermieter ausreichend Zeit eingeräumt werden muss, die Wohnung nach dem Auszug zu überprüfen um evtl. Schäden fest zu stellen. In Sonderfällen kann sich dieser Zeitrahmen auf 60 Tage erhöhen.

Der Vermieter kann beim Auszug bei einem mangelhaften Zustand der Mietwohnung Abzüge machen, um die Schäden wieder zu beheben. Diese Kosten müssen schriftlich belegt werden.
Die Kaution (bzw. bei Ratenzahlung die erste Rate) fällt beim Einzug mit der ersten Monatsmiete an.

Weitere Informationen zu Kaution / Mietkaution:

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