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Countdown: Renovieren

Grundsätzlich gilt:
Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich festgelegt wurde, dass die Wohnung in renovierten Zustand zu verlassen ist, müssen Sie nur aufräumen und Ihre Dinge entfernen, fegen und den Schlüssel dem Vermieter (oder Hausverwalter) zu übergeben.

Ist im Mietvertrag geregelt, dass die Wohnung zB. neu gestrichen werden muss, müssen Sie sich selbstverständlich an die im Mietvertrag festgehaltenen Vereinbarungen halten.

Wertvolle Tipps und Tricke sowie jede Menge Anleitungen für´s Renovieren Ihrer Wohnung finden Sie un unserer Rubrik “Renovieren“.

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