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Meldegesetz

Im Meldegesetz wird die Meldepflicht für den Wohnsitzen im Melderegister bestimmt. In der Bundesrepublik werden Meldegesetze von den jeweiligen Bundesländern erlassen und können somit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt sein.

Die Länder müssen sich jedoch an das Melderechtsrahmengesetz der Bundesrepublik und dessen Vorgaben halten.

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Meldestelle

Umzug Lexikon / Ummelden-LexikonBeim Umzug werden Sie ganz sicher nicht an der Meldestelle (auch: “Einwohnermeldeamt” / “Einwohnermeldebehörde” / “Meldebehörde”, oder “Meldeamt“) vorbeikommen:

Sie sind laut Meldegesetz verpflichtet, der Einwohnermeldebehörde bzw. Meldestelle Ihren aktuellen Wohnsitz und damit auch Ihren Umzug mitzuteilen. Mit einer Ummeldung können Sie dies in kleineren Ortschaften auch im regionalen Rathaus (Amt für öffentliche Ordnung) regeln, üblicherweise jedoch direkt bei der Einwohnermeldebehörde.

Die Online-Ummeldung beim Meldeamt wird bisher nur von relativ wenigen Orten unterstützt bzw. läuft testweise. Ummelden24.de geht jedoch davon aus, dass in nicht ferner Zukunft der Großteil der Orte die Ummeldung via Internet ermöglichen wird.

Für die Ummeldung vor Ort benötigen Sie üblicherweise Ihren Personalausweis / Reisepass und den neuen Mietvertrag zum Nachweis des neuen Wohnsitzes.

Informationen zur Ummeldung bei der Meldestelle:

Wohnungsübernahmeprotokoll

Download Muster-Vorlage kostenlosIm Wohnungsübernahmeprotokoll wird der Zustand einer Mietsache bei der Überlassung der Wohnung zu Mietzwecken niedergeschrieben. Das Wohnungsübernahmeprotokoll wird auch als Wohnungsabnahmeprotokoll, Wohnungsübergabeprotokoll, Wohnungsabgabeprotokoll bezeichnet.

In diesem Dokument werden nicht nur der Zustand der Wohnung, sondern andere für die Mietsache relevanten Dinge wie zB. Anzahl der Schlüssel, Wasser-, Strom- und Gaswerte niedergeschrieben. Das Dokument wird sowohl beim Einzug als auch beim Auszug aus einer Mietsache ausgefüllt.

So können bspw. Beschädigungen an der Wohnung eingetragen werden, um Missverständnissen vorzubeugen. Das Wohnungsübernahmeprotokoll sollte deshalb gut überprüft und sorgfältig ausgefüllt werden, da dies ein Dokument darstellt.

Weitere Informationen zum Wohnungsübernahmeprotokoll finden Sie auf folgenden Seiten:

Kaution

Umzug BerlinDie Mietkaution (auch: “Kaution“) dient als Absicherung für den Vermieter für den Fall, dass die Mieterin den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und zum Beispiel nach Auszug aus der Wohnung Beschädigungen da sind, die beim Einzug nicht vorhanden waren (Wohnungsübernahmeprotokoll).

Die Kaution muss ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt worden sein. Der Betrag der Mietkaution darf 3 Monatsmieten nicht übersteigen und kann in bis zu drei einzelnen Raten bezahlt werden.

Vermieter müssen die Mietkaution getrennt vom eigenen Vermögen separat bei der Bank anlegen und verzinsen. Beim einwandfreien Auszug aus der Wohnung erhält die Mieterin die Kaution inkl. Zinsen und Zinseszinsen zurück. Die Rückzahlung kann bis zu 60 Tage dauern, da dem Vermieter ausreichend Zeit eingeräumt werden muss, die Wohnung nach dem Auszug zu überprüfen um evtl. Schäden fest zu stellen. In Sonderfällen kann sich dieser Zeitrahmen auf 60 Tage erhöhen.

Der Vermieter kann beim Auszug bei einem mangelhaften Zustand der Mietwohnung Abzüge machen, um die Schäden wieder zu beheben. Diese Kosten müssen schriftlich belegt werden.
Die Kaution (bzw. bei Ratenzahlung die erste Rate) fällt beim Einzug mit der ersten Monatsmiete an.

Weitere Informationen zu Kaution / Mietkaution:

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