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Private Fragen beim Vermietergespräch: Sexuelle Praktiken?

  • Sind Sie schwanger oder ist etwas derartiges in Planung?
  • Haben Sie verschiedene Sexualpartner - wie steht es mit besonderen sexuelle Vorlieben und Praktiken?
  • Wie ist der gesundheitliche Zustand Ihrer Familie?

All diese Fragen wurden beim Wohnungstermin vom angeblichen Immobilien- Makler unter versteckter Kamera gefragt:

Vermieter - MieterDas RTL-Magazin “Explosiv - Weekend” hat unter versteckter Kamera mehrere Mieter-Anwärter getestet.

In einem Gespräch mit dem vermeintlichen Immobilienmakler wurden den Testpersonen diverse, private Fragen gestellt.
Ziel dieses Tests war herauszufinden, wie weit Deutsche auf ihre Intimsphäre verzichten, um eine Wohnung zu erhalten.

Im Gespräch wurden den Wohnungsanwärtern intime Fragen gestellt wie etwa “Haben Sie häufig mehrere wechselnde Sexualpartner?” oder der gesundheitliche Zustand der Familie angefragt. Ergebnis: Die meisten Testpersonen antworteten - wenn auch mit leichtem Zögern - auf solche Fragen.

“Ich habe zwar kurz mit dem Gedanken gespielt, aufzustehen und zu gehen. Aber letztendlich war der Preis dafür die Wohnung und deshalb hab ich einfach in den sauren Apfel gebissen” sagt eine junge Dame, die von “Explosiv” mit versteckter Kamera getestet wurde.

Tatsächlich ist keiner der Testpersonen aus dem Raum gegangen: Alle haben die Fragen entweder beantwortet oder - sehr wenige jedoch - einfach überspielt.

Wie weit geht der Deutsche, um eine Mietwohnung zu bekommen?

“Kein Mensch muss solche Fragen beantworten” meint ein Sprecher des Mieterbundes Köln. “Sicher interessiert es den einen oder anderen Vermieter, wie das Sexleben der Mieterin ist - relevant für die Mietsache ist es jedoch nicht”.

Fazit: Auf Fragen zu geplanter Schwangerschaft, Sexleben oder Gesundheit muss niemand ehrlich antworten. Der Mieteranwärter hat hier das Recht, einfach zu lügen. Ebenso bei weiteren privaten Fragen wie etwa zu Bekannten, die einen besuchen kommen bzw. wie oft man Besuch bekommt - hier darf gelogen werden.

“Es handelt sich um eine Wohnung - ich muss hier nicht mein Privatleben ausplaudern” meinte eine Testperson zum vermeintlichen Immobilienmakler.

Welche Fragen darf der Vermieter stellen - und bei welchen Antworten darf ich lügen?
Ummelden24.de verrät es Ihnen im 2. Teil der Reportage.

Mietvertrag

MietvertragIm Mietvertrag sind die Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter einer Mietsache geregelt, zB. Mietwohnung oder Mietshaus. Der Vermieter überlässt die Mietsache dem Mieter und verlangt dafür einen Mietzins, der monatlich im Voraus bezahlt wird.

Das Mietrecht wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. September 2001 aktualisiert, mit folgenden Neuerungen:

  • Es gibt nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag (keinen “einfachen Zeitmietvertrag” mehr). Im Zeitmietvertrag muss begründet werden, weshalb das Mietverhältnis befristet ist. Fehlt diese Angabe, gilt der Mietvertrag als unbefristet
  • Besondere Staffel- und Indexmieten: Hier wird die Miete automatisch erhöht bzw. einem speziellen Index angepasst.
  • Sollte der Mieter sterben, tritt automatisch der/die Lebenspartner/in in den Mietvertrag ein (auch bei nichtehelichen Lebenspartnern, in Gemeinschaft lebend)
  • Der Mieter hat auch dann ein Anrecht auf die Zinsen der Mietkaution, wenn der Vermieter diese zu einem höheren Zinssatz angelegt hat (als es üblich ist)
  • Der/die Mieter/in hat eine pauschale Kündigungsfrist von drei Monate (§ 573c Abs.1 BGB)

Ummelden24.de bietet in der Rubrik Downloads eine Mustervorlage für den Mietvertrag an, die kostenlos herunter geladen werden kann.

GEZ

Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland) ist die gemeinsame Gebühren- und Teilnehmerverwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Mit Sitz in Köln zieht die GEZ die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzten Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte (Radios, Fernseher und neuartige Rundfunkempfangsgeräte) von den Rundfunkteilnehmern ein.

Post-Anschrift der GEZ:
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
50656 Köln

Kfz ummelden

Beim Wohnungswechsel muss eine ordentliche Ummeldung Ihres Kraftfahrzeuges erfolgen (Pflicht!).
Die Kfz-Ummeldung erfolgt bei der örtlichen Zulassungsstelle.

Im Behördenverzeichnis finden Sie bundesweit alle Adressen und Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle (bundesweit).

Laut §27 der StVO (Straßenverkehrsordnung) muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden, wenn sich das Kfz dauerhaft in einem anderen Stadt- / Landkreis befindet.

Nach Ablauf der üblichen Frist von 4 Wochen sind zwar viele Zulassungsämter kulant - um auf der sicheren Seite zu sein sollte man das KfZ aber rechtzeitig ummelden, dafür die Nichterfüllung der Ummeldepflicht ein hohes Bußgeld auferlegt werden kann. Die Hansestadt Hamburg legt zB. für eine selbstverschuldete, nicht vorgenommene Kfz-Ummeldung ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro fest.

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