Mieter zahlt nicht, wenn Polizei in Wohnung eindringt
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt geht hervor, dass ein Mieter nicht für die Kosten bzw. Schäden aufkommen muss, die die Polizei bei einer Hausdurchsuchung aufgrund der Gefahrenprävention geöffnet werden musste (Urteil Az. 5K 1581/06).
Im genannten Fall wurde die Polizei von aufmerksamen Nachbarn informiert, dass aus der Wohnung starke Knack- und Klopfgeräusche wahrzunehmen waren.
Die Polizeibeamten hatten den Verdacht, ein defektes Gerät sei die Ursache hierfür und wollten einen Brand verhindern, der hierdurch verursacht werden könnte. Da niemand anwesend war, der einen Schlüssel zur Wohnung hatte, beauftragte die Polizei einen Schlüsseldienst, der die Türe für ca. 200,- Euro öffnete. Es stellte sich heraus, dass diese Geräusche aus der Heizung kamen und beim Herunterdrehen der Heizung verschwanden.
Trotzdem stellte die Polizei dem Mieter die Rechnung des Schlüsseldienstes in Rechnung.
Auf seine Klage hin wurde der Kostenbescheid der Polizei aufgehoben mit der Begründung, dass die Polizei zwar rechtens gehandelt habe und einen eventuellen brand verhindern haben wolle, dennoch dürfe der Kostenaufwand für ein solches Vorgehen dem Mieter nicht auferlegt werden.





Ein Umzug ist meistens insbesondere für Kinder im Alter von 4 bis 16 Jahren mit einer großen Umstellung verbunden, die - je nachdem wie weit der neue Wohnort entfernt ist - mehr oder weniger tragisch für die Kleinen ausfällt.
Laminat | Als Laminat wird ein aus mehreren Lagen bestehender Kunststoff bezeichnet, der durch das Verpressen und Kleben von mindestens zweier Lagen besteht. Diese Lagen sind je nach Laminat vom gleichen Material, oder aber bestehen aus einem anderen Material. Ehemals hieß der Laminat (stammt aus dem lateinischen Wort “lamina”, dh. “Schicht”) Schichtpressstoff, mittlerweile wird es nur noch als Laminat bezeichnet. Durch die Komibination der mehreren Schichten erzänzen sich die Einzelmaterialien, dadurch verbinden sich die verschiedenen Eigenschaften der jeweiligen Materialien.
Laminat wird hauptsächlich und überwiegend als Bodenbelag verwendet und ersetzt oftmals den Teppichboden, wie er früher häufig verlegt wurde. Da beim Laminatboden im Vergleich zum Teppichboden die Geräusche (zB. mit High Heels, Stiefeln) lauter zu vernehmen sind, wird bei der Verlegung oft eine sogenannte Trittschalldämmung unter dem Laminat verlegt. Nicht zu empfehlen ist die Verlegung von Laminat über dem Teppichboden.



