Kehrwoche
In Baden Württemberg bezeichnet die sogenannte Kehrwoche die jeweilige Woche, in der der Mieter einer Wohnung dafür verantwortlich ist, dass - meistens auch im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt - das Treppenhaus und der Eingangsbereich sauber ist. Hierzu gehört das Kehren mit dem Besen und das Nasswischen.
Als typisch schwäbische Angelegenheit angesehen, beruht die Kehrwoche auf eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen, die seit Ende des 15. Jahrhunderts im “Schwabenland” festgelegt wurden, damit die Bürger für Ordnung und Asuberkeit sorgen.
Im “Stuttgarter Stadtrecht” aus dem Jahre 1492 stand im Altdeutschen folgender Text:
“Damit die Stadt rein erhalten wird, soll jeder seinen Mist alle Wochen hinausführen, (…) jeder seinen Winkel alle vierzehn Tage (…) sauber ausräumen lassen und an der Straße nie einen anlegen (…)“
Zur ordentlichen Kehrwoche gehört im Winder auch des Schnee schippen - also der sogenannte “Winterdienst”. Dies umfasst auch das Streuen von Salz.
Im schwäbischen Gebiet rund um Stuttgart gibt es noch heute in Mietshäusern ein Schild mit der Aufschrift “Kehrwoche”, welche an der Haustüre des jeweils abwechselnd für die Kehrwoche zuständigen Mieters aufgehängt wird. Ein Artikel im Internet beginnt mit “Bei der Kehrwoche verstehen Schwaben keinen Spaß.” Diese Tatsache bringt viele Nicht-Schwaben, die in das Schwabenland umziehen, immer wieder in´s Staunen. Denn tatsächlich ist das in Stuttgart und Umgebung Gang und Gebe, alle paar Wochen die Kehrwoche zu machen und gehört nicht nur zum guten Ruf, sondern ist in der Hausordnung geregelt.








