Zimmer          

                   

Hilfe: Download von Ummelden-24.de

Ich möchte eine Vorlage (oder sonstige Datei von Ummelden24.de) herunterladen.
Wie kann ich die Datei herunterladen?

Wir haben Ihnen die jeweilige Datei auf unseren Server gelegt und Ihnen den Download so einfach wie möglich gestaltet. Klicken Sie einfach auf den gekennzeichneten Download-Link und folgen Sie diesen Anweisungen:

Es erscheint zuerst (meistens) ein “Frage”-Fenster, da in etwa so aussieht:

Dieses Fenster erscheint zB. im Mozilla Firefox

Klicken Sie auf “Datei speichern” (beim Internet-Explorer auf “Datei speichern unter…”) und wählen Sie zum Abspeichern den Desktop aus. So finden Sie anschließend nach erfolgreichem Download die Datei schnell wieder.
Das war´s - Sie finden nach dem Download die jeweilige Datei direkt auf Ihrem Desktop wieder.

Informationen zu den Dateitypen

Auf Ummelden-24.de werden verschiedene Media-Inhalte angeboten. Einige von ihnen benötigen die jeweiligen Programme, um angezeigt zu werden. Im Folgenden eine detaillierte Aufzählung:

==> Word-Dokument (auch: Microsoft Worddokument, Worddatei)
Um die jeweilige Vorlage anzeigen bzw. bearbieten zu können benötigen Sie Microsoft Word, Microsoft Office. Auch die Anzeige in OpenOffice ist möglich. Diese Software liegt Ihrem PC meist bei, dh. ein separater Kauf ist hier meistens nicht erforderlich.

==> PDF-Dokument (auch: Adoba Acrobat Dokument, PDF-Datei)
Um PDF-Dateien anzeigen und ausdrucken zu können, benötigen Sie den kostenlos erhältlichen Adobe Acrobat Reader. Diesen können Sie kostenlos unter http://www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2.html herunterladen.

Ummelden-24.de - 24h am Tag, 365 Tage im Jahr

Ummelden-24.de nimmt langsam aber sicher Gesicht an: Der Starttermin wurde nun auf Mitte Januar verlegt, um genügend Zeit für ein ausgeklügeltes System zu schaffen. Ummelden-24.de verbindet nicht nur alltägliche Arbeiten eines Umzugsservice, sondern bietet Ihnen als Umziehende/n die Möglichkeit, folgende Dinge ganz einfach am PC zu erledigen - rund um die Uhr, bequem über´s Internet & ohne Schlange stehen:

  • Ummelden bei der regionalen Meldebehörde, beim ADAC, bei der Versicherung und Banken, beim Stromanbieter und Internetprovider, bei der Post und bei Ihrem Verein - von A bis Z bieten wir Ihnen alle Möglichkeiten des Web 2.0, mit denen Sie das Internet effektiv nutzen können, um Ihre Ummeldungen online durchzuführen - ob aus Bequemlichkeit oder aus Zeitgründen bleibt Ihnen überlassen.
  • Umzug online planen mit dem Umzugsplaner bei Ummelden-24.de können Sie alle Elemente eines Umzugs bequem am Bildschirm durchgehen und das Meiste direkt online erledigen - meist sind es die kleinen Details, die man bei einem Umzug vernachlässigt oder gar vergisst. Mit dem Umzugsplaner von Ummelden-24.de passiert Ihnen das zukünftig nicht mehr
  • Checklisten, Vorlagen und viele nützliche Tools finden Sie bei Ummelden-24.de - Media-Inhalte wie zB. Anleitungen zum Renovieren, Podcast, Checklisten und Vorlagen rund um´s Wohnen und Umziehen - wie etwa kostenlose Vorlagen für Ihren Mietvertrag, Wohnungsübernahmeprotokoll, Kündigungen - wir bieten Ihnen genau das, was Sie benötigen - und wir arbeiten konstant daran, unseren Service zu verbessern
  • Interaktivität zählt zu einer unserer obersten Prioritäten. Sie haben bei Ummelden-24.de die Möglichkeit, aktiv am Geschehen mitzuwirken und somit ein Teil von Ummelden24 zu werden - Schreiben Sie Ihren Umzugsbericht online, diskutieren Sie im Forum mit anderen, tauschen Sie live wertvolle Tipps & Tricks aus, bieten Sie Ihre gebrauchte Waschmaschine zum Verkauf an und lesen Sie interessante Erfahrungsberichte - bei www.ummelden-24.de

Besuchen Sie uns wieder - unter www.ummelden24.de - und behalten Sie uns bei Ihrem nächsten Umzug im Hinterkopf. Mit dem Internet wachsen die Möglichkeiten - Ummelden24.de wächst mit.

TIPP: Setzen Sie www.ummelden24.de in Ihre Favoriten - so machen Sie Ihren nächsten Umzug noch einfacher - mit einem Mausklick sind Sie da. Nutzen Sie den Mozilla Firefox, geht´s noch einfacher: Rechts oben auf dieser Seite finden Sie den Link “Ummelden24 als RSS” - fügen Sie unseren RSS mit einem Mausklick hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden. Funktioniert auch ohne manuelle Eingabe in die Adresszeile.

Mietvertrag: Diese Klauseln können Sie beruhigt ignorieren…

“Wird durch Bauarbeiten ein Wohnraum unbewohnbar, begnügt sich der Mieter mit dem Rest der Wohnung” - bei einer solchen Klausel klingelt bei den meisten Menschen sofort der Wecker. Aber ganz so schlimm müssen solche Klauseln nicht klingen, um rechtlich unwirksam zu sein. Leider nutzen sehr viele Vermieter Klauseln, die rechtlich total unwirksam sind - viele aus Unwissenheit. An Vertragsklauseln in Ihrem Mietvertrag sind Sie nicht gebunden, wenn diese gegen gültiges Gesetz verstoßen - in einem Streitfall wären diese Klauseln nichtig. Bei den folgenden Klauseln können Sie den Mietvertrag zwar unterschreiben, müssen sich allerdings nicht an diese Regelungen halten:

  • An Reparaturen in der Wohnung ist der Mieter verpflichtet, sich mit …% zu beteiligen.
  • Der Vermieter darf einen unterschiedlichen Maßstab für die Verteilung der Betriebskosten festlegen.
  • Bei einem länger als vierwöchigem Aufenthalt von nicht im Mietvertrag genannten Personen fällt ein Mietzuschlag von …% an.
  • Der Mieter bezahlt dem Vermieter eine unverzinsliche Kaution in Höhe von … Euro
  • Kosten und Abgaben, die mit dem Abschluss diesesMietvertrags verbunden sind, fallen zu Lasten des Mieters
  • Das Halten von Haustieren jeder Art ist nicht zulässig.
  • Die Wohnung darf nur mit Schuhen betreten werden, deren Absätze mindestens einen Durchmesser von … Millimeter haben (=keine Stöckelschuhe)

Einige davon sind noch an der Grenze, andere jedoch unfassbar: Sollten Sie dennoch in Ihrem neuen Mietvertrag solche Absätze vorfinden, sprechen Sie Ihren Vermieter darauf an, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden - ansonsten: einfach unterschreiben, Sie müssen sich schließlich nicht daran halten. Meist hat der Vermieter einfach nur eine Vorlage für den Mietvertrag herausgefischt und ist sich selbst über die Unwirksamkeit nicht bewusst.

Mietvertrag: Kündigungsfrist maximal 3 Monate

Auch wenn an vielen Menschen diese Tatsache spurlos vorbeiging: Seit dem 01.09.2001 gibt es die gesetzliche Staffelung zur Kündigungsfrist des Mietvertrags nicht mehr. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Kündigungsfrist gestaffelt und konnte somit - je nach Bestehen des Mietvertrags - bis zu 12 Monate betragen.

Seit 2001 gilt beim unbefristeten Mietvertrag nun die gesetzliche Kündigungsfrist von pauschal drei Monaten, unabhängig von der Mietdauer. Der Mietvertrag kann ohne Begründung gekündigt werden, die Kündigung muss selbstverständlich schriftlich erfolgen. Ummelden24 empfiehlt jedoch, in jedem Fall den Mietvertrag genau zu prüfen. Eine abweichende Kündigungsfrist kann durch den Mietvertrag festgelegt werden - diese ist dann natürlich gültig und ersetzt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monate.

Die Kündigung des Mietvertrags muss bis zum 3. Werktag eines Monats gekündigt werden - nur dann zählt dieser Monat noch zur Kündigungsfrist. Das Beste ist allerdings, sofort nach Unterschreiben des neuen Mietvertrags die bisherige Wohnung so früh wie möglich zu kündigen bzw. die Kündigung abzusenden. Senden Sie die Kündigung “zu früh” ab, ist das kein Problem - Sie haben schließlich in der Kündigung den Kündigungstermin festgelegt. Senden Sie diese jedoch zu spät ab, könnte es sein dass Sie die Miete doppelt bezahlen müssen.

Bleiben Sie informiert mit Ummelden24.de - wir informieren regelmäßig rund um das Thema Umzug, Ummelden, Miete, Immobilien und allem, was dazugehört.
Start: 01.01.2008

In weiteren Berichten erfahren Sie, wie man ornungsgemäß das Mietverhältnis kündigt - gerne machen wir es Ihnen aber auch ganz einfach und bieten Ihnen fertige Kündigungen zum Download an - einfach Name und Anschrift eintragen & absenden - bald - kostenlos bei Ummelden24.de

Pages: 1 ... 2 3 4