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Entsorgung, Entrümpelung

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Der Begriff Entsorgung hat mehrere Bedeutungen und umschreibt im Allgemeinen die Beseitigung und anschließende Verwertung von Abfällen. Auch das Recycling gehört zu diesem Oberbegriff.

Die Entsorgung ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzt aus 1994 geregelt, dessen Details regional geregelt werden und von Ort zu Ort unterschiedlich sein können.

Spedition / Spediteur

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Kurz und einfach erklärt das Handelsgesetzbuch (HGB) die Spedition wie folgt: “Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung der Güter zu besorgen (…) umfasst die Organisation der Beförderung und kann auf die Beförderung bezogene Leistungen beinhalten.

Heutzutage bietet die Spedition - im Vergleich zu vergangenen Jahren - sehr umfangreiche Bereiche an, zu denen der Umzugsverkehr und die Organisation der Entsorgung auch zählt.

Umzugsunternehmen

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Ein Umzugsunternehmen ist ein Dienstleistungsunternehmen. Umzugsunternehmen sind darauf spezialisiert, Umzüge von Betriebsstätten eines Unternehmens oder den Wechsel des Wohnsitzes überwiegend im Bereich Transport und Aufbau / Abbau vorzunehmen.

Je nach Wunsch werde zusätzlich zu diesen Leistungen auch das Umzugsgut sorgfältig verpackt und am Zielort wieder ausgepackt. Viele Umzugsfirmen - aber nicht alle - unterstützen den Transport von sehr schweren und sperrigen Gegenständen wie etwa Klaviertransporte und Tresortransporte.

Je nach Leistungsumfang kümmert kümmert sich ein Umzugsdienstleister auch um die Einrichtung der neuen Wohnung.

Mit ca. 2100 Mitarbeitern und über 70 Standorten ist “confern” einer der größten Umzugsfirmen und hat zB. im Jahre 1999 den Umzug des deutschen Bundestages von Bonn nach Berlin übernommen. Weitere Umzugsunternehmen sind zB. Interdean, Ahorn Umzüge (Berlin) und euromovers.
Sehr viele dieser Umzugsanbieter (Speditionen) sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft  für Möbeltransport (AMÖ).

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