Countdown: Mietvertrag kündigen
Im Grunde genommen das Wichtigste, um überhaupt einen Umzug in Betracht ziehen zu können: die rechtzeitige Kündigung des bisherigen Mietvertrags.
Wichtige Dinge sind bei der Kündigung des Mietvertrags Ihrer bisherigen Wohnung zu beachten, da Ihnen ansonsten schwere Steine in den Weg gelegt werden könnten.
Seit dem 01.09.2002 beträgt die Kündigungsfrist für die Kündigung Ihres Mietvertrags für den Mieter immer maximal drei Monate - unabhängig davon, wie langs Sie bereits in dieser Wohnung leben. Daher sollten Sie fristgerecht kündigen.
Viele Vermieter sind damit einverstanden, die Kündigungsfrist zu kürzen wenn man einen entsprechend geeigneten Nachmieter (der auch dem Vermieter zusagt) findet. Dies ist jedoch nicht die Regel und man sollte hier immer auf jeden Fall von dieser dreimonatigen Frist ausgehen.
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