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Countdown: Mietvertrag kündigen

Im Grunde genommen das Wichtigste, um überhaupt einen Umzug in Betracht ziehen zu können: die rechtzeitige Kündigung des bisherigen Mietvertrags.

Wichtige Dinge sind bei der Kündigung des Mietvertrags Ihrer bisherigen Wohnung zu beachten, da Ihnen ansonsten schwere Steine in den Weg gelegt werden könnten.

Seit dem 01.09.2002 beträgt die Kündigungsfrist für die Kündigung Ihres Mietvertrags für den Mieter immer maximal drei Monate - unabhängig davon, wie langs Sie bereits in dieser Wohnung leben. Daher sollten Sie fristgerecht kündigen.

Viele Vermieter sind damit einverstanden, die Kündigungsfrist zu kürzen wenn man einen entsprechend geeigneten Nachmieter (der auch dem Vermieter zusagt) findet. Dies ist jedoch nicht die Regel und man sollte hier immer auf jeden Fall von dieser dreimonatigen Frist ausgehen.

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Countdown: Renovieren

Grundsätzlich gilt:
Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich festgelegt wurde, dass die Wohnung in renovierten Zustand zu verlassen ist, müssen Sie nur aufräumen und Ihre Dinge entfernen, fegen und den Schlüssel dem Vermieter (oder Hausverwalter) zu übergeben.

Ist im Mietvertrag geregelt, dass die Wohnung zB. neu gestrichen werden muss, müssen Sie sich selbstverständlich an die im Mietvertrag festgehaltenen Vereinbarungen halten.

Wertvolle Tipps und Tricke sowie jede Menge Anleitungen für´s Renovieren Ihrer Wohnung finden Sie un unserer Rubrik “Renovieren“.

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Umzug in Eigenregie: Versicherung

Bei einem Umzug durch eine Umzugsfirma sind Sie meist versichert und können sich so sprichwörtlich getrost zurücklehnen.

Ziehen Sie in Eigenregie um, so haften Sie selbst für alle Schäden. Prüfen Sie in jedem Fall, ob und in welchem Rahmen Ihre Versicherung für evtl. bei Ihrem Umzug auftretenden Schäden aufkommt.

Macht zB. ein Bekannter der Ihnen beim Umzug hilft etwas kaputt, kommt dessen Haftpflichtversicherung in diesem Fall NICHT auf, da es sich hierbei um eine sogenannte “Gefälligkeitsleistung” handelt. Anders ist es allerdings, wenn Ihr Umzugshelfer nicht Ihr eigenes Umzugsgut, sondern das Eigentum eines Dritten (zB. beim Möbeltragen das Auto Ihres Nachbarn) beschädigt. Hierbei tritt meist dessen Haftpflichtversicherung in Kraft.

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Richtig packen: Wertvolles

Wir empfehlen, wertvolle Dokumente, Bargeld, ec-Karten, Schmuck und weitere Wertgegenstände sicher aufzubewahren und am Besten nicht zum anderen Umzugsgut zu packen. Auch können diese zB. während des Umzugs an einen anderen Ort “gebunkert” werden wie zB. bei Verwandten.

Sie sollten beim Umzug allerdings Dinge wie zB. Bargeld, ec-Karte, Handy etc. bereit halten, da Sie diese Dinge stets benötigen werden.

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